Wer du bist
Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit als geringfügige Beschäftigung befristet für 6 Monate zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 5 Stunden pro Woche. Sie verteilt sich auf 1 Tag in der Woche in Früh-, Mittel- und Spätschichten schwerpunktmäßig auf Samstag.
Bezahlung nach Einzelhandelstarif + 13. Gehalt als Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld + 15% Personalrabatt und vieles mehr weiter unten.
• Du hast eine freundliche Art und ein sicheres Gespür für den Umgang mit Menschen. • Du verfügst idealerweise über Berufserfahrung im Bereich Service / Kasse. • Du arbeitest sorgfältig und genau. • Was dich in allen Situationen auszeichnet, ist ein kühler Kopf und dein warmes Lächeln. • Du hast eine Leidenschaft für IKEA und unsere Produkte.
So gestaltet sich dein Tag bei uns
• Du arbeitest schnell und zuverlässig mit unserem elektronischen Scannerkassen-System. • Dank dir läuft an der Kasse alles schnell jedoch trotzdem sorgfältig ab und mit deinem Lächeln sorgst du dafür, dass die Kund*innen gerne wiederkommen. • Du hast ein Auge auf die Kassenausstattung, z.B. dafür, dass immer genügend Einkaufstaschen bereitliegen. • Du kennst und befolgst unsere Sicherheitsrichtlinien. • Du sorgst für einen sauberen und ordentlichen Kassenbereich.
Bewirb dich jetzt!
Bewirb dich über unser Stellenportal mit deinen Bewerbungsunterlagen. Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wende dich gerne per E-Mail an uns: recruitment.area.4.de@ingka.ikea.com.
Wir bieten dir
• Eine tarifgerechte Bezahlung und viele Zusatz- und Sozialleistungen, wie ein volles 13. Gehalt als Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und betriebliche Altersvorsorge • 15 % Personalrabatt, vergünstigte Verpflegung im Mitarbeiterrestaurant, Fahrrad-Leasing (JobRad), Rabatt-Portal (Corporate Benefits) und einiges mehr • Möglichkeit der Beteiligung am Erfolg des Unternehmens (Bonus- und Loyalitätsprogramm) • Alle Karrierechancen eines weltweit erfolgreichen, wachsenden Unternehmens: IKEA unterstützt dich mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten • Das Versprechen, dich bevorzugt zu behandeln, wenn du schwerbehindert oder gleichgestellt bist und die nötigen Voraussetzungen mitbringst